AGB COCOSTE Travel
General terms and conditions
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COCOSTE Travel
Stefan und Corina Hintermeister
Beggingerstrasse 35
8226 Schleitheim
Tel.: +41 78 908 08 01
Email: mail.cocoste@gmail.com
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Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise von *COCOSTE Travel* interessieren und danken für Ihr Vertrauen. Mit der Entgegennahme und Bestätigung IhrerAnmeldung kommt zwischen Ihnen und *COCOSTE Travel* ein Vertrag zustande. Die nachfolgenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (Stand: 26. August 2025) gelten für die Marke COCOSTE Travel und bilden zusammen mit dem Reiseprogramm einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und uns.
1. Vertragsabschluss
1.1 Anmeldung
Durch die vorbehaltlose Bestätigung Ihrer Reisebuchung über das Buchungsformular auf unserer Website oder Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und *COCOSTE Travel* ein Vertrag zustande. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer*innen an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Spezielle Rabatte und Vergünstigungen müssen bei der Buchung angegeben und können nach Rechnungsstellung nicht mehr gewährt werden.
1.2 Vertragspartei
Auf folgenden Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AGB) keine Anwendung:
1.2.1 Bei allen von *COCOSTE Travel* vermittelten Nur-Flug-Buchungen gelten die Reise- und Vertragsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaften. Bitte
beachten Sie, dass der Vertrag zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft erst mit der Ticketausstellung zustande kommt. Allfällige Änderungen seitens der Fluggesellschaft gehen bis zur Ticketausstellung zu Ihren Lasten.
1.2.2 Bei Reisen, die nicht von *COCOSTE Travel* organisiert und durchgeführt werden, gelten die Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen der jeweiligen Veranstalter, welche wir Ihnen vor Vertragsabschluss zukommen lassen.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Preise
Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ist bei der Reiseausschreibung ersichtlich. Falls nicht anders erwähnt verstehen sich die Preise pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer.
2.2 Visa
Gerne holt die Abteilung *COCOSTE Travel*, Visa Service für Sie Ihre Visa gegen eine Gebühr ein. Detaillierte Informationen erhalten Sie vorab oder mit den Reiseunterlagen.
2.3 Kleingruppe und Anzahl Mindestteilnehmer*innen
Für die Durchführung einer Gruppenreise zum ausgeschriebenen Preis wird eine Anzahl von Mindestteilnehmer*innen benötigt. Die genauen Angaben finden Sie bei der Reiseausschreibung. Sollte die Reise weniger Anmeldungen haben, versuchen wir die Gruppenreise als Kleingruppe mit einem entsprechenden Kleingruppenzuschlag durchzuführen (siehe dazu Ziffer 4.2.1).
2.4 Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie unsere Bestätigung, die zugleich als Rechnung gilt. Die Anzahlung beträgt 30% vom Arrangement-Preis, mindestens CHF 500.– pro Person, zahlbar innert 10 Tagen. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Abreise fällig. Bei Buchungen innerhalb 30 Tagen vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann *COCOSTE Travel* nach nutzlosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 4 geltend machen.
2.5 Preisänderungen
In Ausnahmefällen behalten wir uns vor, die von uns publizierten und bestätigten Preise zu erhöhen:
• Erhöhung der Transportkosten (z.B. Treibstoffzuschläge, Flughafentaxen, Tarifänderungen usw.)
• Neu eingeführte oder erhöhte Abgaben (z.B. Sicherheits-, Versicherungs- und Nationalparkgebühren, Visakosten usw.)
• Staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
• Wechselkursänderungen
• Erklärbare Druckfehler *COCOSTE Travel* wird Preiserhöhungen infolge der oben erwähnten Gründe spätestens 21 Tage vor Abreise bekannt geben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ausgeschriebenen Pauschalpreises oder bei Reisen mit Einzelpreisen, des Gesamtarrangement-Preises, haben Sie das Recht innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet.
3. Unterkunft
Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders bei der Reise erwähnt, pro Person, bei Zweierbelegung im Doppelzimmer.
3.1 Einzelbelegung
Bei den meisten Reisen ist es möglich, gegen Zuschlag ein Einzelzimmer zu buchen. Bei Übernachtungen in einfachen Gasthäusern wie Teahouses, Lodges, Zelten usw., aber auch bei Transferstrecken inklusive Übernachtung in Eisenbahnen und auf Schiffen kann nicht in jedem Fall eine Einzelbelegung garantiert werden. Bitte fragen Sie bei Ihrer Buchungsstelle die Möglichkeiten und den Zuschlag an.
3.2 Halbes Doppelzimmer
Alleinreisenden Kund*innen bieten wir bei Gruppenreisen teilweise die Möglichkeit an, ein Doppelzimmer mit anderen Reiseteilnehmer*innen zu teilen. Falls bis 21 Tage vor Abreise kein*e Zimmerpartner*in gefunden wird, wird der Einzelzimmerzuschlag nachbelastet.
4. Umbuchung, Annullation und Reiseabbruch
4.1. Umbuchung und Annullation durch Kunden
4.1.1 Annullationsbedingungen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Eine Umbuchung oder Annullation muss schriftlich erfolgen (Mail oder Brief). Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Eine Entschädigung kann *COCOSTE TRAVEL* wie folgt pro Person, pauschal oder prozentual vom Reisepreis verlangen:
• bis 60 Tage vor Abreise: 20%,
• mindestens jedoch CHF 500.– pro Person
• 59 bis 30 Tage vor Abreise: 50%
• 29 bis 14 Tage vor Abreise: 75%
• 13 bis 00 Tag/e vor Abreise: 100%
Falls Sie sich zum Abflug oder zur Abfahrt nicht, zu spät oder ohne die notwendigen Reisedokumente einfinden, verfallen die gebuchten Leistungen und Sie schulden *COCOSTE TRAVEL* 100% vom Arrangement-Preis. Kosten und Gebühren für abgeschlossene Versicherungen, bereits eingeholte Visa, Permits sowie ausgestellte Flug- und Eisenbahntickets usw. gehen zu Ihren Lasten. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullation. Fällt das Eintreffen der Annullation auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, ist der nächste Arbeitstag massgebend. Vorbehalten bleiben besondere Änderungs-, Umbuchungs- und Annullierungsbestimmungen der unter 1.2.2 aufgeführten Reisen.
4.1.2 Vorzeitige Rückreise und Reiseabbruch
Falls Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen abbrechen müssen oder während der Reise Leistungen ändern wollen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Unsere Reiseleitung oder Lokale Vertretung wird Ihnen in dringenden Fällen (Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen usw.) bei der Organisation Ihrer Rückreise oder Änderung so weit als möglich behilflich sein. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hilfestellung und Bedingungen durch Ihre Reiseversicherung. Bei Reiseabbruch oder Änderung der Reiseleistungen gehen die (Zusatz-) Kosten zu Ihren Lasten.
4.2 Umbuchung und Annullation durch *COCOSTE Travel*
4.2.1 Anzahl Mindestteilnehmer*innen und Kleingruppenzuschlag Unsere angebotenen Gruppenreisen basieren auf einer Anzahl von Mindestteilnehmer*innen, welche bei der Reiseausschreibung publiziert ist. Wird diese für Ihre Reise nicht erreicht, sind wir berechtigt die Reise bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn abzusagen oder gemäss publizierten Kleingruppenzuschlag durchzuführen.
Ist kein Kleingruppenzuschlag ausgeschrieben, erlauben wir uns einen kostendeckenden Zuschlag zu erheben. Dieser darf gemäss Pauschalreisegesetz/Ziffer 6.8.2 die Reise nicht mehr als 10% verteuern.
4.2.2 Programmänderungen, Annullation der Reise und Reiseabbruch Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse vor, einzelne vereinbarte Leistungen oder Reiseverläufe vor oder während der Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. In seltenen Fällen kann es auch nötig sein, eine Reise abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Umstände dieser Art sind u.a. Streiks, behördliche Massnahmen oder höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, kriegerische Ereignisse usw.) oder andere Umstände, welche die Reise verunmöglichen, erheblich erschweren oder die Reiseteilnehmer*innen erheblich gefährden.
Sollten diese Änderungen vor Abreise eintreten, behalten wir uns das Recht vor, allfällige Mehrkosten Ihnen zu belasten. Sollten diese Änderungen während der Reise eintreten, richten sich Ihre Rechte nach Ziffer 7.
5. Versicherungen
Der Abschluss einer obligatorischen Annullationskosten und Assistance- Versicherung wird dringend empfohlen und ist nicht in unseren Reisearrangements eingeschlossen.
Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten. Sollten Sie keine Versicherung über uns abschliessen, bestätigen Sie damit, dass Sie über eine ausreichende, private Versicherungsabdeckung verfügen. Stellen Sie sicher, dass Sie im Ausland unter anderem gegen Krankheiten, Unfälle, Rechtsschutz und Haftpflichtschäden ausreichend versichert sind.
6. Pass, Visa, Impfungen, Gesundheit,
Ein- und Ausfuhr Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Gesundheits-, Impf- , Einreise- , Visa- und Passbestimmungen sind Sie verantwortlich. Damit die Reiseunterlagen (Visa, Flugscheine usw.) korrekt ausgestellt werden können, benötigen wir von allen bei der Buchung durch Sie angemeldeten Reiseteilnehmer*innen sämtliche Vornamen und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Gültigkeit usw., gemäss den Angaben in dem Reisedokument (Reisepass oder ID, je nach Reiseland und Reisebestimmungen), mit dem Sie reisen werden. Nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung bitten wir Sie, diese genau zu kontrollieren und mögliche fehlerhafte Angaben uns umgehend zu melden. Stimmen die Angaben und die Schreibweise auf den Reiseunterlagen nicht mit denjenigen im Reisedokument überein, kann es zu einer Einreiseverweigerung und einer allfälligen Rückführung kommen, deren Kosten Sie zu tragen haben. Müssen Reiseunterlagen neu ausgestellt werden, weil die Angaben bei der Anmeldung nicht mit denen im Reisedokument übereinstimmen, gehen die Kosten zu Ihren Lasten. Bitte beachten Sie die geltenden Zoll- und Devisenbestimmungen von Ihrem Reiseland, aber auch die von der Schweiz (bzw. dem Land, in dem Sie wohnen) für Ihre Rückreise.
6.1 Reisedokumente und Reiseunterlagen
Für das Mitführen des korrekten, gültigen Reisedokuments (Reisepass oder ID, je nach Reiseland und Reisebestimmungen), der erforderlichen Visa, der Reiseunterlagen und Ihrem Impfausweis mit den vorgeschriebenen Impfungen für Ihre Reise, sind Sie selbst verantwortlich. Bitte beachten Sie die geltenden Bestimmungen und Hinweise bei der Reiseausschreibung oder fragen Sie bei uns frühzeitig nach.
6.2 Einholung von Visa
Wenn bei einer Reise unter inbegriffenen Leistungen die Einholung der Visa sowie die Visakosten aufgeführt sind, ist *COCOSTE Travel* für die fristgerechte Einholung der Visa besorgt. Bei allen anderen Reisen sind Sie für die Einholung der benötigten Visa zuständig. Die nötigen Informationen erhalten Sie mit Ihrer Reisebestätigung.
6.3 Gesundheitsbestimmungen
Angaben zu vorgeschriebenen und empfohlenen Impfungen sowie Gesundheitsbestimmungen werden Ihnen bei der Buchung der Reise mitgeteilt und in der Bestätigung wiederholt. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vor der Buchung Ihrer Reise, spätestens sechs Wochen vor Abreise, bei Ihrem Haus oder Tropenarzt über einen allfälligen zusätzlichen individuellen Impfschutz usw. zu informieren. Ergänzende Informationen finden Sie unter www.healthytravel.ch
7. Haftung
7.1 Allgemein
*COCOSTE Travel* hat alle Publikationen und die Auswahl der an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen mit aller Sorgfalt vorgenommen, ebenso die Reisen professionell organisiert.
7.2 Ausfall von Leistungen
*COCOSTE Travel* vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der Schweizer Reiseleitung, der lokalen Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist auf insgesamt den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt und umfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen (Ziffer 7.4.1).
7.3 Haftungsbeschränkung auf den doppelten Reisepreis
Bei Pauschalreisen und anderen Leistungen ist die Haftung für andere als Personenschäden (Sachschäden, reine Vermögensschäden usw.) auf den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimits oder Haftungsausschlüsse in anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen.
7.4 Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse
7.4.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze Enthalten internationale Abkommen oder anwendbare nationale Gesetze Beschränkungen der Haftung oder Haftungsausschlüsse bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, kann sich «Die Spezialisten AG» auf diese berufen und haftet nur im Rahmen dieser Abkommen oder nationaler Gesetze. Internationale Abkommen dieser Art bestehen insbesondere im Transportwesen (Flug- , Eisenbahn- und Schiffsverkehr). Vorbehalten bleiben weitergehende Haftungs- beschränkungen oder Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AGB).
7.4.2 Haftungsausschlüsse
*COCOSTE Travel* haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgendes zurückzuführen ist:
• Versäumnisse Ihrerseits
• Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist.
• Höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches *COCOSTE Travel* oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. *COCOSTE Travel* haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streik, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten usw. zurückzuführen sind
• Programmänderungen infolge von Flugplan- änderungen.
7.4.3 Flugsicherheit «The EU Air Saftey List» (Flugsicherheitsliste) Auf der Website https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en finden Sie die Flugsicherheitsliste («Schwarze Liste» der EU- Kommission). Diese listet Fluggesellschaften auf, denen die Nutzung des Luftraums über den Mitgliederstaaten der Europäischen Union (EU) untersagt ist. Es gibt eine Vielzahl an Gründen, weshalb eine Fluggesellschaft auf der Liste aufgeführt wird, z.B. unzureichend qualifiziertes Personal, unklare Abläufe, mangelhafte Aufsicht sowie Verstösse gegen internationale Sicherheitsstandards. Grundsätzlich nutzen wir diese Fluggesellschaften für Langstreckenflüge nicht. Sollten wir für einen Inlandflug aufgrund fehlender Alternativen auf eine solche zurückgreifen müssen, informieren wir Sie im Vorfeld. Die Entscheidung liegt bei Ihnen – für die Buchung des Inlandflugs oder für einen alternativen Routenverlauf ohne Inlandflug. Eine kostenlose Annullierung der Reise ist nachträglich aufgrund dieser Sachlage nicht möglich.
7.4.4 Lokale Veranstaltungen für Aktivitäten und Ausflüge, welche am Reiseziel gebucht werden, bzw. nicht im vereinbarten Reiseprogramm enthalten sind, haftet *COCOSTE Travel* nicht.
7.5 Vertane Urlaubszeit und entgangene Urlaubsfreude
Für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreuden, Frustrationsschäden usw. haftet *COCOSTE Travel* nicht.
7.6 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den massgebenden nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen, vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbegrenzungen respektive. Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AGB).
7.7 Wertgegenstände
Für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen aller Art (Bargeld, Schmuck, Debit- und Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Reisedokumente usw.) sind Sie jederzeit selbst verantwortlich. Lassen Sie diese in keinem Fall unbeaufsichtigt im Hotelzimmer, Reisebus, Flugzeug usw. liegen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Betrug haften wir (*COCOSTE Travel*) nicht. Schäden am Koffer oder Aufbruch muss unverzüglich der Fluggesellschaft bereits am Flughafen gemeldet werden.
8. Beanstandungen
8.1 Beanstandung und Abhilfe verlangen
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich der Reiseleitung, unserer lokalen Vertretung oder dem betroffenen Leistungsträger (z.B. Hotel) bekannt geben. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für eine spätere Geltendmachung von Ersatzansprüchen und ermöglicht meist bereits eine Abhilfe vor Ort.
8.2 Wenn vor Ort keine Lösung gefunden wird
Sollte keine Abhilfe vor Ort möglich sein, müssen Sie dort eine schriftliche Bestätigung verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt umfasst. Die Reiseleitung, lokale Vertretungen und Leistungsträger sind nicht berechtigt irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
8.3 Nach Ihrer Rückkehr
Wurde vor Ort keine befriedigende Abhilfe ermöglicht, müssen Sie Ihre Beanstandung sowie die Bestätigung, die Sie vor Ort eingeholt haben, innerhalb 30 Tagen nach Rückreise schriftlich bei *COCOSTE Travel* oder Ihrer Buchungsstelle einreichen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, erlöschen alle Ansprüche.
9. Mitwirkungspflichten Ihrerseits
9.1 Persönliche Voraussetzungen
Reisen in fremde Länder bedingen, dass sich die Reiseteilnehmer*innen den fremden Sitten und Gebräuchen anpassen. Die Reiseleitung kann Reiseteilnehmer*innen von der Reise ausschliessen, welche die Reisegruppe nachhaltig stören, sich oder andere
Reiseteilnehmer*innen durch Ihr Verhalten gefährden oder nicht gewillt sind, sich den Gepflogenheiten des Reiselandes anzupassen. Rückreisekosten usw. gehen zu Lasten der Reiseteilnehmer*innen und der bezahlte Reisepreis kann nicht zurückbezahlt werden.
9.2 Gesundheitliche Voraussetzungen
Zum Reisen wird eine gute Gesundheit (mental und physisch) vorausgesetzt. Sie sind verpflichtet, uns bereits bei der Reiseanmeldung über alle reiserelevanten Krankheiten und Einschränkungen zu informieren. Die Erfüllung der in der Reiseausschreibung beschriebenen physischen und psychischen Anforderungen liegt einzig in Ihrer Verantwortung. Sollten Sie auf Medikamente angewiesen sein, so sind Sie selbst dafür verantwortlich, für die Reise genügend Medikamente mit sich zu führen. Sollte ein*e Reiseteilnehmer*in diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann die Reiseleitung diese*n Reiseteilnehmer*innen von der Reise ausschliessen. Rückreisekosten usw. gehen zu Lasten der Reiseteilnehmer*innen. Der bezahlte Reisepreis kann nicht zurückbezahlt werden.
10. Termine und Verpflichtungen nach Ihrer Rückkehr
Trotz bester Reiseplanung kann es vorkommen, dass sich aufgrund nicht vorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse die Rückreise verspätet. Sie sollten daher für den Rückkehrtag und bei Reisen auf andere Kontinente auch für den Folgetag keine Termine und Verpflichtungen vorsehen, deren Nichteinhaltung schwerwiegende Folgen haben könnte.
11. Flüge und Rückbestätigung
Bei Gruppenreisen ohne Schweizer Reiseleitung, einem individuellen Reiseprogramm oder Reisen mit individuellen Flügen sind Sie für die zeitnahe Überprüfung der Abflugzeiten Ihrer Flüge verantwortlich; ebenso für das pünktliche Erscheinen zum Check-In und Boarding. Versäumnisse können zum Verlust des Transportanspruchs führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
12. Reisegarantie
Gerne geben wir oder Ihre Buchungsstelle detailliert Auskunft. Ergänzende Informationen finden Sie auch unter www.garantiefonds.ch
13. Datenschutz
13.1 Ihre persönlichen Daten
*COCOSTE Travel* benötigt von Kunden*innen und den Mitreisenden verschiedene Daten (z.B. Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. *COCOSTE Travel* untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz, ist verpflichtet, die Daten sicher aufzubewahren und speichert diese in der Schweiz. Im Zusammenhang mit Buchungen werden in der Regel die folgenden Daten erhoben bzw. bearbeitet: Angaben zu Reisen wie Reisedaten, Reiseroute und Destination, Fluggesellschaft, Hotel, Preise, Kundenwünsche, Informationen und Angaben über Mitreisende, Gesundheitsdaten, z.B. Angaben über gesundheitsbedingte besondere Bedürfnisse oder Erkrankungen und Unfälle während einer Reise, Vielfliegernummer usw.
13.2 Übermittlung an Leistungserbringer und Behörden
*COCOSTE Travel* leitet die Daten der Kunden*innen nur weiter, wenn diese zur Vertragsabwicklung mit den Leistungserbringern notwendig sind. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz unter Umständen nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl *COCOSTE Travel*, als auch die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Flugreisen in die USA (Advance Passenger Information System/APIS, TSA Secure Flight Programm), Hotels, Reedereien usw.
13.3 Besonders schützenswerte Personendaten
Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass *COCOSTE Travel* besonders schützenswerte Personendaten erheben muss. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches unter Umständen auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden in der Regel an Leistungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen staatlichen Stellen bekannt gegeben. Indem Kund*innen uns (*COCOSTE Travel*) solche Angaben zukommen lassen, ermächtigen sie *COCOSTE Travel* ausdrücklich, dass *COCOSTE Travel* diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden darf.
13.4 Informationen über Angebote und Programme
*COCOSTE Travel* erlaubt sich, sofern Sie (Kund*innen) sich für den Newsletter angemeldet haben, Sie in Zukunft über Programme und Reisen von *COCOSTE TRAVEL* zu informieren. Sie (Kund*innen) haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst abzubestellen.
13.5 Durchsetzen von Rechten
*COCOSTE Travel* behält sich das Recht vor, Daten der Kund*innen an Behörden und Dritte zur Durchsetzung der berechtigten Interessen von *COCOSTE Travel* weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.
13.6 Fragen zum Datenschutz
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei *COCOSTE Travel* gespeicherten Daten wünschen oder den Informationsdienst abbestellen möchten, steht Ihnen COCOSTE Travel zur Verfügung oder Sie treten mit COCOSTE per E-Mail in Verbindung:
14. Ombudsstelle
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung empfehlen wir Ihnen mit der unabhängigen Ombudsstelle der Schweizer Reisebranche Kontakt aufzunehmen. Die Ombudsstelle ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns, oder dem Reisebüro (wenn Buchung nicht direkt bei uns) eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
Ombudsman der Schweizer Reisebranche,
Postfach, 8038 Zürich,
Telefon: 044 485 45 35,
Montag – Freitag von 10 – 16 Uhr,
E-Mail: info@ombudsman-touristik.ch
15. Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen Ihnen und *COCOSTE Travel* ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen *COCOSTE Travel* können nur am Firmensitz in Schaffhausen (Schweiz) angebracht werden.
*COCOSTE TRAVEL*
Beggingerstrasse 35, 8226 Schleitheim
Telefon: +41 78 908 08 01
E-Mail: mail.cocoste@gmail.com
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